Die Kosten für die rechtliche Beratung werden individuell vereinbart.
Rufen Sie mich am besten dazu an und vereinbaren sie einen Termin. Ich werde sie dort auch vorher über die Kosten der Beratung informieren.
Ein Familiengerichtsverfahren bedeutet auch dass Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.
Bei geringen Einkünften existiert die Möglichkeit Kostenbefreiung zu beantragen. Bei Scheidungsverfahren und anderen Familienverfahren heißt diese Verfahrenskostenhilfe.
Verfahrenskostenhilfe wird nur auf Antrag bewilligt. Die Anträge liegen bei mir aus und sie können sie direkt bei mir, mit meiner Hilfe ausfüllen. Ich reiche sie dann zusammen mit den Unterlagen für, z.B. die Scheidung beim Gericht ein, zusätzliche Anwaltskosten entstehen dadurch nicht.
Auch hier wäre es das Beste, wenn wir die Anforderungen für die staatliche Hilfe gemeinsam, bei einem Gespräch durchgehen.
Im Falle der Bewilligung ihres Antrags übernimmt die Staatskasse alle Kosten, sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten, oder bewilligt eine Ratenzahlung. Aber auch bei dieser gilt: Es soll niemand Kosten bezahlen müssen, zu denen er nicht in der Lage ist.